Um den Song «Happy Birthday» entbrannte ein heftiger Streit – zwischen zwei Schwestern und einem grossen Musik-Verlag.
Das Lied «Happy Birthday» kennt jeder, aber das damit verbundene rechtliche Hickhack kaum.
Dabei begann alles so schön: Mit einem Kinderlied, das von einem US-amerikanischen Schwesternpaar stammt.
Die Melodie schrieb 1883 die Erzieherin Mildred Hill, den Text verfasste ihre Schwester Patty,
die gleichzeitig Leiterin eines Kindergartens war.
Damals war es allerdings als Begrüssungslied gemeint, denn die Worte lauteten: «Good Morning to All.»
Später stellte sich heraus, dass es vom Wortlaut her bereits ähnliche Lieder aus früheren Jahren gab,
wie z. B. «Happy Greetings to All» oder «A Happy New Year to You All». Aber die Kinder des
Kindergartens liebten die Version der Schwestern Hill, sangen «Good Morning to All» und veränderten
nur bei Geburtstagen spontan den Text, indem Sie «Happy Birthday to You» sangen. Später wurde die
Happy Birthday-Version von einem Musik-Verlag mit einem Copyright geschützt, und dieses untersagte
jegliches öffentliche Singen des Liedes in TV,
Film, Radio, in öffentlichen Gebäuden und sogar in grösseren Gruppen, ohne Gebühren zu bezahlen.
Zum Glück erinnerte sich ein Richter im 2015 daran, dass der Text von den Kindern des
Kindergartens und
die Melodie von Mildred Hill stammten und hob das Copyright auf.
Heute existiert das Lied in 18 Sprachen.
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