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An Schweizer Universitäten sind Frauen eine Selbstverständlichkeit. Das war nicht immer so.
Heute wünsche man sich Mädchen - früher waren sie eine «Last»
Laut Umfragen wünschen sich werdende Mütter in der Schweiz vermehrt Mädchen.
Aber es ist gar nicht mal so lange her, dass die Geburt einer Tochter eine grosse finanzielle Last für die Familie bedeutete.
Wer überleben wollte, musste arbeiten und Geld verdienen, und die weniger gut gebildeten Mädchen hatten es diesbezüglich oft schwer.
Mit der Einführung der allgemeinen Schulpflicht in der Schweiz ab 1830 erhielten diese zwar das Recht auf vier bis sechs Jahre Unterricht in Lesen,
Schreiben und Rechnen. Aber für gut betuchte Töchter ziemte es sich nicht, zu arbeiten – und ärmere Mädchen fanden auf dieser Basis nur schlecht bezahlte Jobs.
Lange hielt man Frauen für ein Studium ungeeignet
Von höheren öffentlichen Schulen, Gymnasien oder gar Universitäten blieben junge Frauen lange Zeit ausgeschlossen.
Denn man stritt sich lange darüber, ob sie von ihrer geistigen Leistungsfähigkeit und körperlichen Verfassung
her überhaupt für ein Studium geeignet wären. Zwar wurden in der zweiten Hälfte des 19. Jh. «Höhere Töchterschulen»
mit Lehrerinnenseminaren, Handelsabteilungen sowie Gymnasialklassen gegründet. Aber sie waren begüterten Kreisen
vorbehalten und bereiteten zudem die Mädchen vor allem auf ihre Rolle als Ehefrau und Mutter vor.
Die erste Schweizer Ärztin brauchte für Ihr Studium die Unterschrift des Vaters
Trotzdem gab es Frauen, die sich nicht abschrecken liessen. So beispielsweise Marie Heim-Vögtlin. Sie war die erste Schweizerin,
die an der Universität Zürich das Medizinstudium begann und mit diesem Entscheid einen schweizweiten Skandal hervorrief.
Damit sie 1873 zum Examen zugelassen wurde, musste ihr Vater eine schriftliche Bewilligung dafür erteilen.
1874 verlieh man ihr den Doktortitel. Damit sie anschliessend eine Praxis in Zürich eröffnen konnte, musste ihr Vater erneut intervenieren.
1901 eröffnete sie ihr erstes Schweizer Frauenspital mit angegliederter Krankenschwesternschule.
Der ersten Schweizer Juristin wurde das Anwaltspatent verwehrt
Noch schlimmer erging es Emilie Kempin-Spyri. 1887 war sie die erste Frau, die an der Universität Zürich als Juristin promoviert wurde und habilitierte.
Durch das fehlende Aktivbürgerrecht war ihr jedoch das Anwaltspatent verwehrt.
Ihr Vorstoss vor Bundesgericht, dass der in der Bundesverfassung enthaltene Begriff «Schweizer» sowohl Männer als auch Frauen umfasse,
wurde mit einem «ebenso neu als kühn» abgewiesen. Deshalb wanderte sie nach New York aus,
wo sie an einer von ihr gegründeten Rechtsschule für Frauen unterrichtete.
Heute ist der Anteil der Frauen in Gymnasien oder Hochschulen sehr hoch und übertrifft in vielen Fällen sogar jenen der Männer.
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