Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird die Fleurop-Interflora (Schweiz) AG nachfolgend Fleurop genannt und jeweils für beide Geschlechter nur die männliche Form verwendet. Unter Kunde wird immer die Auftraggeberseite verstanden.
(Stand: 01.11.2023, letzte Änderungen in kursiver Schrift.)



Blumen
Blumen sind saisonale Produkte. Daher ist nicht immer die ganze Vielfalt erhältlich, auch nicht im Fleurop-Webshop.

Die abgebildeten Sträusse sind der jeweiligen Jahreszeit angepasst. Das Sortiment wird in der Regel sechsmal pro Jahr gewechselt. Dennoch kann Fleurop nicht immer gewährleisten, dass die abgebildeten Blumen in allen Fleurop-Partnergeschäften der ganzen Schweiz jederzeit erhältlich sind, insbesondere bei kurzfristigen Bestellungen. Ein Fleurop-Strauss kann daher in Wirklichkeit etwas anders aussehen als auf der Abbildung. Jeder Fleurop-Strauss ist aber ein Werkstück, das vor Ort individuell und frisch zusammengestellt wird und der Abbildung in Form und Farbe möglichst entspricht.


Angebot und Vertragsschluss
Die Darstellung der Produkte stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine für diesen verbindliche Bestellung (Angebot zum Vertragsschluss) abzugeben. Durch Anklicken des Bestell-Buttons gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Produkte ab.

Unmittelbar nach Erhalt der Bestellung bestätigt Fleurop den Eingang der Bestellung per E-Mail. Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn Fleurop das Ausliefern der Bestellung per E-Mail bestätigt (Auftragsbestätigung) oder spätestens durch Auslieferung des Blumen- oder Pflanzengeschenkes.


Preise
Blumenpreise unterliegen naturgemäss saisonalen und regionalen Schwankungen.

Bei Produkten, die in verschiedenen Preiskategorien angeboten werden, ist jeweils angegeben, welchem Preis die Abbildung entspricht (Standard). Wählt der Kunde einen höheren oder tieferen Preis, so verändert sich die Grösse des gelieferten Strausses entsprechend. Form und Farbe bleiben jedoch gleich.

Auftrags-Vermittlung und persönliches Überbringen der Blumen werden von Fleurop wie folgt verrechnet:

  • Für alle Inlandaufträge (ausgenommen Express-Aufträge, siehe unten) beträgt die Servicegebühr CHF 19.80. Die Lieferung ist in der Servicegebühr enthalten.
  • Für alle Auslandaufträge beträgt die Servicegebühr CHF 24.00. Die Lieferung ist im Blumen- oder Pflanzenwert enthalten.



Mehrwertsteuer
Alle Preise für Lieferungen in der Schweiz verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer. Fleurop-Grüsse ins Ausland sind mehrwertsteuerfrei


Lieferungen in der Schweiz (inkl. Fürstentum Liechtenstein)
In der Schweiz ist die Belieferung aller Ortschaften garantiert, und die Lieferung erfolgt am gewünschten Lieferdatum. Die Ausführung von Aufträgen zur Lieferung am selben Tag ist gewährleistet, wenn die Bestellung werktags bis 15.00 Uhr (samstags bis 13.00 Uhr) erfolgt. Lieferungen zu einer bestimmten Uhrzeit sind nur für Trauerfälle garantiert (Express-Lieferungen: siehe nachfolgend).

Ausnahmen

  • Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen können grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen keine Lieferungen ausgeführt werden, Ausnahmen vorbehalten
  • Spitallieferungen: Manche Spitäler haben Weisungen bezüglich Blumenlieferungen in ihrem Spital. In der Regel können nur Sträusse und keine Gestecke oder Arrangements mit Erde oder Oasis ausgeliefert werden. Sollten Sie ein solches Produkt ausgewählt haben, so wird der ausführende Partner, wenn möglich, einen Strauss in den gewünschten Farben liefern und uns informieren, so dass wir Ihnen Bescheid geben können.
  • Muttertags-Bestellungen werden in der Regel am Samstag vor Muttertag ausgeführt.
  • Fällt der Valentinstag (14. Februar) auf einen Sonntag, so können Valentinsaufträge bereits ab Samstag, 13. Februar, überbracht werden. Damit garantiert Fleurop auch in diesen speziellen Jahren eine effiziente Ausführung aller Valentinsaufträge.
  • Für einzelne, weit entfernte Orte oder solche, die nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln (z. B. Bergbahn, Schiff) erreichbar sind, gelten spezielle Lieferbedingungen. Entsprechend kann in diesen seltenen Fällen nicht jeder Auftrag termin- und auftragsgemäss ausgeführt werden. Sollte dies der Fall sein, so wird der Kunde selbstverständlich so rasch als möglich benachrichtigt.


Männerpflanzen
Für die Lieferung und Selbstabholung von Männerpflanzen gelten mit nachstehender Ausnahme dieselben Regeln wie für florale Produkte.

  • Lieferung in über 2‘500 Ortschaften der Schweiz: Männerpflanzen-Aufträge können in über 2‘500 Ortschaften der Schweiz geliefert werden. Aufträge in Ortschaften ohne Männerpflanzen-Lieferservice können entweder nicht oder nur gegen Lieferspesen-Aufpreis geliefert werden. In einem solchen Fall werden wir Sie über den Lieferspesen-Aufpreis informieren oder aber eine Selbstabholung beim nächstgelegenen Männerpflanzen-Händler empfehlen.
  • Selbstabholung von Männerpflanzen bei über 120 Männerpflanzen-Händlern der Schweiz: Sie können Ihre Männerpflanze auch selbst bei einem Männerpflanzen-Händler abholen. Die Händler finden Sie hier:

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Fleurop-Zeitlieferung
Für den Service „Fleurop-Zeitlieferung“ gelten folgende Regeln:

  • Lieferzeiten: Die Fleurop-Zeitlieferung ist möglich für den Folgetag oder später. Annahmeschluss für den Folgetag ist 17.00 Uhr von Montag bis Freitag oder 14.00 Uhr am Samstag. Bei Bestellungen an Wochenenden (Samstag nach 14.00 Uhr) ist eine Lieferung frühestens am folgenden Dienstag möglich. Die Zeitlieferung wird nur für bestimmte Zeitfenster entgegen genommen. Bestellzeiten: Montag bis Freitag: 09.00-17.30 Uhr / Samstag: 09.00-15.00 Uhr. Über Mittag ist keine Lieferung möglich. Die Fleurop-Zeitlieferung wird an Hauptumsatztagen nicht angeboten.
  • Lieferung: Fleurop-Zeitlieferungs-Aufträge werden auf die vom Kunden gewählte Uhrzeit überbracht mit Berücksichtigung eines Zeitfensters von 30 Minuten. Die garantierte Lieferzeit wird mit der Auftragsbestätigung übermittelt (vorbehältlich Bonitätsprüfung).
  • In über 1000 Ortschaften garantiert: Der Fleurop-Zeitlieferungs-Service wird in über 1000 Ortschaften der Schweiz garantiert. Für alle anderen Ortschaften können nur Aufträge zu den normalen Lieferbedingungen, jedoch keine Fleurop-Zeitlieferungs-Aufträge bestellt werden.
  • Ausnahmen: Zeitlieferungen für Beerdigungen sind ohne zusätzliche Gebühr garantiert.
  • Ausland: Zeitlieferungen von und ins Ausland sind nicht möglich.
  • Zeitlieferungsgebühr: Die Zeitlieferungsgebühr beträgt CHF 15.00


Fleurop Express-Service
Für den Fleurop Express-Service gelten folgende Regeln:

  • Bestellzeiten: Fleurop Express-Aufträge können nur zu folgenden Zeiten bestellt werden (ausgenommen Hauptumsatztage wie z. B. Valentinstag): Montag bis Freitag: 08.00-17.00 Uhr / Samstag: 08.00-12.00 Uhr.
  • Innert 90 Minuten überbracht: Fleurop Express-Aufträge werden – mit Ausnahme der nachfolgend definierten Mittagszeit – innerhalb von 90 Minuten ab Bestelleingang überbracht. Bestellungen, die in der Mittagszeit zwischen 11.00 und 13.00 Uhr erfolgen, werden bis spätestens 14.30 Uhr überbracht. Die garantierte Lieferzeit wird mit der Auftragsbestätigung übermittelt (vorbehältlich Bonitätsprüfung).
  • In über 1000 Ortschaften garantiert: Der Fleurop Express-Service wird in über 1000 Ortschaften der Schweiz garantiert. Für alle anderen Ortschaften können nur Aufträge zu den normalen Lieferbedingungen, jedoch keine Fleurop Express-Aufträge bestellt werden.
  • Fleurop Express-Sträusse: Für Express-Aufträge steht ein spezielles Angebot zur Wahl. Andere Produkte können nicht als Express-Auftrag bestellt werden.
  • Express-Servicegebühr: Die Express-Servicegebühr beträgt CHF 38.00.
  • Lieferinstruktionen: Bei jedem Fleurop Express-Auftrag muss mindestens eine der folgenden Lieferinstruktionen angewählt werden:

  • Das Blumengeschenk

    • darf einer Drittperson abgegeben werden (z. B. Nachbar, Rezeption).
    • darf vor die Türe gelegt werden.
    • soll während 2 Tagen zur Abholung im Fleurop-Partnergeschäft aufbewahrt werden.

    Sollte die Empfängerin bzw. der Empfänger zur Lieferzeit an der angegebenen Adresse nicht anzutreffen sein, wird das ausführende Fleurop-Partnergeschäft eine Benachrichtigungskarte hinterlassen.

    Sollte die gewählte Option nicht möglich sein, so darf das ausführende Fleurop-Partnergeschäft auf eine der anderen genannten Optionen zurückgreifen. Auf der Benachrichtigungskarte wird die gewählte Option vermerkt.

    Bitte bei Trauerfällen spezifische Lieferinstruktionen ins Bemerkungsfeld schreiben.

    Wird vom Kunden eine zweite Lieferung verlangt, wird eine zusätzliche Servicegebühr belastet (normale Servicegebühr von CHF 19.80).


Lieferungen ins Ausland
Dank dem einzigartigen Vertriebsnetz kann Fleurop Aufträge weltweit innert Stunden und in rund 150 Ländern ausführen. Es gilt allerdings, lokale Gegebenheiten und eine allfällige Zeitverschiebung zu berücksichtigen. Während in der Schweiz die Lieferungen in alle Ortschaften garantiert sind, gibt es im Ausland Orte, die nicht oder nur bei Bezahlung von zusätzlichen Lieferspesen beliefert werden können. Sollte Ihre Bestellung ausgerechnet einen solchen Ort betreffen, so kontaktiert Sie unser Kundendienst so rasch als möglich per E-Mail oder Telefon.


Überbringung der Fleurop-Aufträge in der Schweiz
Es ist im Interesse des Kunden, sich zu vergewissern, dass die beschenkte Person am angegebenen Lieferdatum anwesend ist. Fleurop übernimmt dafür keine Verantwortung. Lieferinstruktionen: Bei jedem Fleurop Auftrag muss mindestens eine der folgenden Lieferinstruktionen angewählt werden:

Lieferoptionen (nur gültig in der Schweiz)
Sollte die Empfängerin bzw. der Empfänger zur Lieferzeit an der angegebenen Adresse nicht anzutreffen sein, wird das ausführende Fleurop-Partnergeschäft eine Benachrichtigungskarte hinterlassen.

Bitte wählen Sie mindestens eine der folgenden Lieferoptionen aus: (Sollte Ihre Wahl nicht möglich sein, so darf das ausführende Fleurop-Partnergeschäft auf eine der anderen Optionen zurückgreifen. Auf der Benachrichtigungskarte wird die gewählte Lieferart vermerkt.) Bitte bei Trauerfällen spezifische Lieferinstruktionen ins Bemerkungsfeld schreiben. Die Option «darf vor die Türe gelegt werden» liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, wenn diese Möglichkeit von ihm selbst gewählt worden ist.

Das Blumengeschenk

  • darf einer Drittperson abgegeben werden (z. B. Nachbar, Rezeption).
  • darf vor die Türe gelegt werden.
  • soll während 2 Tagen zur Abholung im Fleurop-Partnergeschäft aufbewahrt werden.
Wird vom Kunden eine zweite Lieferung verlangt, wird eine zusätzliche Servicegebühr belastet.

Kann ein Strauss wegen längerer Abwesenheit des Empfängers nicht überbracht werden, können dem Kunden Kosten belastet werden (max. im Auftragswert).


Richtigkeit der Lieferadresse
Es ist im Interesse des Kunden, sich zu vergewissern, dass die angegebene Lieferadresse sowie die Telefonnummern richtig und vollständig sind. Für allfällige Verspätungen oder Nicht-Lieferungen infolge unkorrekter oder unvollständiger Adressen kann Fleurop keinerlei Haftung übernehmen. Damit Aufträge termingerecht und ohne Verzögerung ausgeführt werden können, sind zudem folgende zusätzlichen Informationen von Vorteil:

  • Bei Spitallieferungen: Abteilung und Zimmernummer
  • Bei Hotellieferungen: Name des Gastes
Kann ein Auftrag aufgrund unkorrekter oder unvollständiger Adressangaben nicht überbracht werden und ist in der Folge eine zweite Lieferung an die korrigierte Adresse im gleichen Liefergebiet notwendig, wird dem Kunden die Servicegebühr doppelt belastet. Kann eine zweite Lieferung nicht im gleichen Liefergebiet erfolgen, können dem Kunden weitere Kosten belastet werden (max. im Auftragswert).


Bestell- und Lieferbestätigung
Der Kunde erhält für jeden Internet-Auftrag innerhalb kurzer Zeit via E-Mail eine Bestellbestätigung. Diese enthält Bestellnummer, Informationen über das gekaufte Produkt, Kaufpreis, Lieferdatum sowie Auftraggeber- und Lieferadresse.

Bei Inland-Aufträgen informieren wir den Kunden als nächstes per E-Mail, welches Partnergeschäft seinen Auftrag ausführen wird, sobald der Auftrag zu diesem übermittelt wurde (in der Regel frühestens 7 Tage vor dem Lieferdatum). Bei Ausland-Aufträgen informieren wir über die Weiterleitung an die zuständige Fleurop-Interflora Landesabteilung im Ausland.

Für Inland-Aufträge erhält der Kunde nach erfolgter Lieferung via E-Mail eine automatische Lieferbestätigung. Falls die Lieferung noch nicht erfolgen konnte, so erhält der Kunde eine Mitteilung über den Lieferstatus.

Sollte ein Kunde keine Bestell- bzw. Lieferbestätigung erhalten, ist er gebeten, umgehend den Fleurop-Kundendienst zu kontaktieren.

Für Schäden, die entstehen, weil der Kunde eine falsche E-Mail-Adresse erfasst hat, oder wenn die Bestell- und Lieferbestätigungen aus anderen Gründen nicht zugestellt werden (Spam-Filter, volle Mailbox usw.), übernimmt Fleurop keine Haftung. Daraus resultierende Doppelbestellungen und Falschlieferungen können dem Kunden belastet werden.


Auskunftsrecht
Wenn für die Empfängerin oder den Empfänger einer Blumenlieferung der Absender nicht ersichtlich oder erkennbar ist, kann bei Fleurop-Interflora (Schweiz) AG oder beim ausführenden Blumengeschäft Auskunft darüber verlangt werden. Mit eindeutiger Identifikation des Antragstellers oder der Antragstellerin erhält dieser oder diese Auskunft über Name und Ort der schenkenden Person oder Organisation. Es werden keine zusätzlichen Auskünfte gegeben oder Informationen erteilt.


Nachträgliche Änderungen oder Annullierung
Bei Änderungen bzw. Annullierung bereits übermittelter Aufträge können dem Kunden allfällige Kosten belastet werden (max. im Auftragswert). Änderungen bzw. Annullierung sind nach erfolgter Auftragserteilung bis 2 Werktage vor dem Lieferdatum kostenfrei möglich.


Zahlungsverzug
Kosten bei Zahlungsverzug
Die Zahlungsfrist bei Bestellungen gegen Rechnungen beträgt 30 Tage. Bei Zahlungsverzug fallen folgende Kosten an:

  • Mahngebühren
    1. Mahnung: CHF 10.00
    2. Mahnung: CHF 20.00
  • Bearbeitungsgebühr Inkassodienstleister
    (frühestens 80 Tage nach Rechnungsstellung bei Übergabe an den Inkassodienstleister)
Fair-Trade-Rosen mit Max Havelaar-Gütesiegel
Fleurop bietet nebst Rosen aus konventioneller Produktion auch Max Havelaar-Rosen an. Diese sind in der ganzen Schweiz lieferbar und werden per Postpaket versandt. Bestellungen, welche bei uns von Montag bis Freitag jeweils bis 15.00 Uhr eintreffen, können per Postpaket auf den nächsten Tag versendet werden. Es gibt keine Lieferung am Sonntag, Montag und an Feiertagen.


Jugendschutz beim Alkoholverkauf
Das schweizerische Gesetz verbietet den Verkauf alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren.

Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass das alkoholische Getränk nicht widerrechtlich eingesetzt wird, und dass er selber, wie auch der Empfänger, mindestens 16 Jahre alt ist.


MyCard-Service von Fleurop
Mit dem MyCard-Service können Kunden eine Fleurop-Begleitkarte selber gestalten, diese z. B. mit einem persönlichen Bild versehen, Schrift und Farbe auswählen und sowohl Karte als auch Couvert mit verschiedenen Motiven verzieren.

Die Verarbeitung von angelieferten Daten und Bildprodukten der Kunden erfolgt im Rahmen eines technisch automatisierten Verfahrens ohne manuelle Vorprüfung und Korrektur durch Fleurop. Der Kunde bestätigt durch das Hochladen von Dateien, dass er das Recht dazu hat, die Inhalte dieser Dateien zu verbreiten und zu vervielfältigen.

Der Kunde garantiert, dass die Inhalte einer übersandten Datei nicht gegen geltendes Recht verstossen, insbesondere

  • dass keine rechtswidrigen Vorlagen und Inhalte oder Anleitungen zu Straftaten an Fleurop übersandt werden;
  • dass keine Gesetze zum Schutze der Jugend oder strafgesetzliche Bestimmungen verletzt werden;
  • dass die Vorlagen (insbesondere Bild- und Textdateien) und Inhalte, die an Fleurop übersandt werden, keine Urheber-, Marken- oder sonstige Rechte Dritter oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen.
Der Kunde räumt Fleurop und dem Fleurop-Partnergeschäft für die Herstellung der Printprodukte ein einfaches Nutzungsrecht an den angelieferten Daten und Bildprodukten ein.

Fleurop und die Fleurop-Partnergeschäfte sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vom Kunden eingestellten Bild- und Textinhalte auf deren Rechtmässigkeit zu prüfen. Sollten die Inhalte nach Ansicht von Fleurop - und/oder des Fleurop-Partnergeschäfts gegen geltendes Recht verstossen, ist Fleurop und/oder das Fleurop-Partnergeschäft berechtigt, diese Inhalte ohne vorherige Ankündigung zu löschen oder zu sperren und den Auftrag ohne den fraglichen Bild- und/oder Textinhalt ohne Preisreduktion auszuführen. Bei strafbaren Inhalten bleibt eine Strafanzeige durch Fleurop und/oder das Fleurop-Partnergeschäft bei der zuständigen Strafverfolgungsbehörden ausdrücklich vorbehalten.

Fleurop gewährleistet nach dem Stand der Technik einen hohen Datensicherheitsstandard. Für eine Sicherung der vom Kunden gespeicherten Daten und Informationen ist der Kunde jedoch alleine verantwortlich; eine Sicherung (Backup) seitens der Fleurop und/oder der Fleurop-Partnergeschäfte erfolgt nicht.

Die vom Kunden übermittelten Bilder und Textinhalte werden durch Fleurop und die Fleurop-Partnergeschäfte ausschliesslich zur Ausführung und Abwicklung der Bestellung verwendet.

Sämtliche Bilder und Textinhalte, die der Kunde zur Erfüllung der Bestellung an Fleurop übersandt hat, werden von Fleurop und/oder den Fleurop-Partnergeschäften nicht an den Kunden zurückgegeben, sondern nach Ausführung der Bestellung vernichtet.


Fleurop-Geschenkkarten/PDF-Gutscheine
Fleurop-Geschenkkarten sind in den Partnergeschäften in der Schweiz und via Internet erhältlich und einlösbar. PDF-Gutscheine sind via Internet erhältlich und in den Partnergeschäften und im Internet einlösbar (www.fleurop.ch). Fleurop-Geschenkkarten/PDF-Gutscheine sind 2 Jahre ab Aktivierung gültig. Eine Barauszahlung des Kartenwertes/Gutscheinwertes oder eines Teilbetrages ist nicht möglich. Bei Verlust, Diebstahl oder Unlesbarkeit der Geschenkkarte/PDF-Gutschein übernimmt Fleurop keine Haftung.




Gewährleistung/Haftung
Fleurop haftet nur für direkten Schaden und nur dann, wenn der Kunde nachweist, dass der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Absicht von Fleurop, deren Hilfspersonen oder den von Fleurop beauftragten Drittpersonen verursacht wurde. Die Haftung ist jedenfalls auf den Auftragswert beschränkt.


Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf diesen Vertrag ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist das Geschäftsdomizil von Fleurop, Wangen b Dübendorf.